Zertifizierung

Alle Anwälte der Kanzlei nehmen regelmäßig und weit über das verlangte Maß hinaus an Fortbildungsveranstaltungen teil. Das fachliche Know-how unserer Anwälte ist dadurch stets auf dem höchsten und aktuellsten Stand. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat uns dafür das Fortbildungszertifikat verliehen.

Nach der Fachanwaltsordnung sind Fachanwälte zur Erhaltung des Fachanwaltstitels verpflichtet, entweder regelmäßig wissenschaftlich zu publizieren oder als Dozent oder Teilnehmen an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Unsere Anwälte publizieren in Fachzeitschriften und Fachbüchern sowie referieren regelmäßg auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen.